Liebe Patientinnen und Patienten,
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung der Regelungen zur Erstattung von medizinischem Cannabis beschlossen. Die Neufassung des § 31 Absatz 6 SGB V tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Bis einschließlich 29. Juli 2026 gilt noch die bisherige Rechtslage.
Die geplanten Änderungen betreffen alle Patientinnen und Patienten, die derzeit Cannabisblüten oder Cannabisextrakte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Was soll sich ändern?
Nach dem beschlossenen Gesetz sollen:
- Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
- Cannabis-Rezepturen (z. B. Extrakte oder Kapseln) nur noch dann erstattungsfähig sein, wenn zuvor über mindestens sechs Monate ein Therapieversuch mit einem zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimittel durchgeführt wurde.
Welche Cannabis-Fertigarzneimittel gibt es?
Derzeit stehen lediglich wenige zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel mit eng begrenzten Anwendungsgebieten zur Verfügung:
- Sativex® (Nabiximols) – standardisierter Cannabisextrakt (THC/CBD), zugelassen ausschließlich zur Behandlung der mittelschweren bis schweren Spastik bei Multipler Sklerose.
- Epidyolex® (Cannabidiol) – reines CBD, zugelassen als Zusatztherapie bei bestimmten seltenen und schweren Epilepsieformen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom und Tuberöse Sklerose).
- Canemes® (Nabilon) – synthetisches Cannabinoid, zugelassen zur Behandlung von chemotherapiebedingter Übelkeit und Erbrechen.
- Exilby® (VER-01) – standardisierter pflanzlicher Cannabis-Vollspektrumextrakt mit Zulassung für chronische Kreuzschmerzen. Der Marktstart soll nach Abschluss der Preis- und Erstattungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen.
Für den überwiegenden Teil der Erkrankungen, bei denen Cannabis heute verordnet wird, existiert kein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel. Die Behandlung mit einem Fertigarzneimittel wäre daher in den meisten Fällen nur außerhalb der zugelassenen Indikation (Off-Label-Use) möglich.
Wann ist ein Off-Label-Use eine Krankenkassenleistung?
Ein Off-Label-Use ist nur in Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu finden Sie hier.
De facto bedeutet das neue Gesetz also, dass ein Großteil der schwerkranken Menschen auf die Cannabistherapie verzichten muss, die sich bei ihnen individuell als wirksam herausgestellt hat, und stattdessen eines der o. g. Fertigarzneimittel einnehmen muss – sofern die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt überhaupt bereit ist, dieses gegebenenfalls im Off-Label-Use zu verordnen. Denn Ärztinnen und Ärzte tragen beim Off-Label-Use grundsätzlich die volle Haftung für eventuelle gesundheitliche Schäden (bei Fertigarzneimitteln gilt die Herstellerhaftung), und wenn die Krankenkasse die Kriterien für einen Off-Label-Einsatz als nicht erfüllt ansieht, kann sie im Rahmen eines Regresses finanzielle Forderungen gegen die Ärztinnen und Ärzte geltend machen.
Alternativ müssten die betroffenen Patientinnen und Patienten die Kosten ihrer Cannabistherapie selbst tragen, was für viele schwerkranke Menschen selbst bei günstigen Apothekenpreisen eine große finanzielle Herausforderung darstellen kann.
Was bedeutet das für Sie heute?
- Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gelten die bisherigen Regelungen weiter.
- Bitte ändern oder beenden Sie Ihre Therapie nicht eigenständig.
- Sollten Sie Fragen zur weiteren Kostenübernahme haben, empfehlen wir Ihnen außerdem, Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen.
Tagesaktuelle Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie beim Bundesverband Deutscher Cannabis-Patienten (BDCAN):
Ihre Stimme kann wichtig sein
Wenn Sie befürchten, dass die geplanten Änderungen Ihre medizinische Versorgung erheblich beeinträchtigen könnten, können Sie Ihre persönliche Situation auch gegenüber den zuständigen Entscheidungsträgern schildern. Dazu gehören insbesondere Ihre gesetzliche Krankenkasse sowie die für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten. Persönliche Rückmeldungen von Betroffenen helfen dabei, die praktischen Auswirkungen gesetzlicher Änderungen spürbar zu machen.
Die Kontaktdaten der für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten finden Sie hier:
Unser Versprechen
Wir verfolgen die Entwicklung sehr aufmerksam. Unser Ziel bleibt unverändert, Patientinnen und Patienten auch künftig bestmöglich zu versorgen und eine qualitativ hochwertige, sichere und pharmazeutisch anspruchsvolle Cannabistherapie zu ermöglichen.
Gerade in Zeiten politischer Unsicherheit sind wir für Sie da und informieren Sie über die kommenden Entwicklungen.
Ihre Stachus-Apotheke München


